Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.
Fahrzeugbatterien, die nicht in Fahrzeuge eingebaut sind (Pfandpflicht)
§ 10 BattG sieht eine Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro inkl. Umsatzsteuer vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand wird bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstattet.

Dies bedeutet das wir gezwungen sind beim Verkauf einer Fahrzeugbatterie Ihnen als Käufer diesen Betrag von 7,50 € incl. Mwst. in Rechnung zu stellen.
Den Batteriepfand erhalten sie bei Rückgabe der Alt-Batterie unter Vorlage der Rechnungskopie für die Neu - Batterie von uns erstattet.
Die Alt-Batterie können Sie bei uns im Geschäft oder auf dem Versandweg (Kostenpflichtiger Versand für den Käufer) zurückgeben.
Ihren Pfandbetrag erhalten Sie bei Rückgabe der Alt-Batterie in unserem Ladengeschäft direkt in Bar ausgezahlt. Bei Zusendung der Alt-Batterie auf dem
Versandweg bitte unbedingt eine Kopie der Rechnung für die von uns gelieferte Neu-Batterie beilegen und Ihre Bankverbindung für die Pfand-Rückerstattung
angeben.
Bei Versand beachten Sie unbedingt die entsprechenden Versandhinweise und Versandregeln des von Ihnen jeweils genutzten Versand - Dienstleisters.
Nicht frei gemachte Sendungen können von uns nicht angenommen werden.